Beschluss des Direktoriums vom 05.09.2024 · 5. September 2024

Keine Bankgebühren für Barauszahlungen von Fremdwährung an natürliche Personen, 9.9.2024 – 9.3.2025 (ausgelaufen)

Einer der halbjährlichen Beschlüsse, die Bankgebühren für die Barauszahlung von Fremdwährungsguthaben natürlicher Personen aus der Zeit vor März 2022 untersagen. Dieser galt vom 9. September 2024 bis 9. März 2025.

Was er regelt

Banken dürfen natürlichen Personen keine Gebühr für die Barauszahlung von Fremdwährung bis zur Höhe des Guthabens zum 9. März 2022, 00:00 Uhr, berechnen und auch nicht für die Umrechnung dieses Guthabens in US-Dollar oder Euro zur Auszahlung.

Stand Oktober 2026

Am 9. März 2025 ausgelaufen. Das Verbot wird halbjährlich verlängert; geltend ist der Beschluss vom 28. August 2026 bis zum 9. März 2027.

Nichtamtliche Übersetzung

Nichtamtliche Übersetzung der BCA Unternehmensberatung UG. Maßgeblich ist allein der russische Text: russisches Original auf usd.bcaun.com · Veröffentlichung der Bank von Russland ↗. Hinweise auf nicht mehr anzuwendende Bestimmungen sind redaktionell und nicht Teil des Dokuments.

BESCHLUSS DES DIREKTORIUMS DER BANK VON RUSSLAND

über Gebühren bei der Barauszahlung von Fremdwährung an natürliche Personen

5. September 2024

Das Direktorium der Bank von Russland hat am 5. September 2024 beschlossen:

Gemäß Ziffer 2 des Artikels 20 des Föderalen Gesetzes vom 8. März 2022 Nr. 46-FZ „Über Änderungen einzelner Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation“ (im Folgenden – Föderales Gesetz Nr. 46-FZ) wird Folgendes festgelegt: Vom 9. September 2024 bis zum 9. März 2025 darf ein Kreditinstitut von natürlichen Personen keine Gebühr für die Auszahlung von Fremdwährung in bar in Höhe des Guthabens zum 9. März 2022, 00:00 Uhr Moskauer Zeit, von ihren Einlagen oder Konten in Fremdwährung (unabhängig von der Konto- oder Einlagewährung) bei diesem Kreditinstitut erheben und auch keine Gebühr für die Umrechnung von Fremdwährung in Höhe des Guthabens zum 9. März 2022, 00:00 Uhr Moskauer Zeit, in US-Dollar oder Euro, die zur Barauszahlung von Fremdwährung an natürliche Personen von ihren Einlagen oder Konten in Fremdwährung (unabhängig von der Konto- oder Einlagewährung) vorgenommen wird.

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