Protokollauszug Nr. 26 · 6. April 2022

Überweisungen natürlicher Personen auf eigene Auslandskonten im Rahmen der Limits der Bank von Russland

Gestattete natürlichen Personen rückwirkend ab dem 6. März 2022, Fremdwährung auf eigene Auslandskonten gutschreiben zu lassen — von russischen Konten oder ohne Kontoeröffnung — im Rahmen der Limits der Bank von Russland.

Was er regelt

Natürliche Personen, die Devisenresidenten sind, dürfen Fremdwährung auf eigene Konten bei ausländischen Banken gutschreiben lassen, überwiesen von Konten bei russischen Banken oder ohne Kontoeröffnung (einschließlich E-Geld), bis zu den von der Bank von Russland festgelegten Limits. Die Genehmigung gilt ab dem 6. März 2022 und ist unbefristet.

Stand Oktober 2026

In Kraft. Die Bank von Russland hat die Betragsgrenze für diese Überweisungen ab dem 8. Dezember 2025 aufgehoben (Navigator-Karten 1.1 und 1.2).

Nichtamtliche Übersetzung

Nichtamtliche Übersetzung der BCA Unternehmensberatung UG. Maßgeblich ist allein der russische Text: russisches Original auf usd.bcaun.com · Veröffentlichung des Finanzministeriums ↗. Hinweise auf die Unwirksamkeit sind redaktionell und nicht Teil des Auszugs.

AUSZUG

aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 6. April 2022 Nr. 26

Moskau

Ziffer 1

1. Gestützt auf Ziffer 16 der Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation zur Umsetzung zusätzlicher vorübergehender wirtschaftlicher Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation, bestätigt durch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 06.03.2022 Nr. 295, hat die Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen einstimmig beschlossen, natürlichen Personen, die Devisenresidenten sind, ab dem 06.03.2022 die Gutschrift von Fremdwährung auf ihre Konten (Einlagen) bei Banken und sonstigen Finanzmarktorganisationen außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation in einer Höhe zu gestatten, die die von der Bank von Russland festgelegten Beschränkungen für solche Überweisungen aus der Russischen Föderation nicht übersteigt:

von Konten bei Kreditinstituten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation;

ohne Eröffnung von Bankkonten, einschließlich Überweisungen von E-Geld aus der Russischen Föderation.

Ziffer 2

2. Es wird festgelegt, dass die vorgenannte Genehmigung unbefristet gilt.

Für die Richtigkeit des Auszugs.

Stellvertretender Finanzminister der Russischen Föderation
A. W. Moissejew

Vorgänge, die auf ihm beruhen

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