Vorgang 2.4Unzulässig
Vorgang 2.4 · Überweisungen

Überweisung ins Ausland durch nicht in Russland beschäftigte Nichtresidenten aus unfreundlichen Staaten sowie durch juristische Personen aus diesen Staaten (gilt nicht für juristische Personen unter Kontrolle russischer Personen).

Änderungen zu diesem Vorgang

  • 1. Juni 2026 — Erlass Nr. 377 und Verlängerung der Überweisungsbeschränkungen bis 7. Dezember 2026

Änderungsprotokoll →

Weitere Vorgänge in diesem Abschnitt

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