Vorgang 3.2Zulässig
Vorgang 3.2 · Überweisungen ohne Kontoeröffnung

Überweisungen ohne Kontoeröffnung aus Russland durch in Russland beschäftigte natürliche Personen aus unfreundlichen Staaten in Höhe ihres Arbeitslohns.

Änderungen zu diesem Vorgang

  • 1. Juni 2026 — Erlass Nr. 377 und Verlängerung der Überweisungsbeschränkungen bis 7. Dezember 2026

Änderungsprotokoll →

Weitere Vorgänge in diesem Abschnitt

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