Schenkung von Wertpapieren durch Ehegatten und nahe Verwandte aus unfreundlichen Staaten
Natürliche Personen, die Devisenresidenten sind, dürfen Wertpapiere von Ehegatten und nahen Verwandten aus unfreundlichen Staaten geschenkt — oder für höchstens 1 Rubel — erhalten, ohne Einzelgenehmigung.
Was er regelt
Allgemeine Genehmigung nach Regierungsverordnung Nr. 295: Natürliche Personen, die Devisenresidenten sind, dürfen unentgeltliche Geschäfte sowie Geschäfte über höchstens 1 Rubel abschließen, durch die sie Eigentum an Wertpapieren erwerben, die von natürlichen Personen aus unfreundlichen Staaten übertragen werden — sofern die Parteien Ehegatten oder nahe Verwandte im Sinne des russischen Familiengesetzbuchs sind. Eine Einzelgenehmigung der Regierungskommission nach Erlass Nr. 81 ist dann nicht erforderlich.
Unter derselben Nummer hat das Finanzministerium einen zweiten Auszug zu Darlehen und Überweisungen natürlicher Personen veröffentlicht: Protokollauszug Nr. 52/2.
Stand Oktober 2026
In Kraft.
Nichtamtliche Übersetzung
Nichtamtliche Übersetzung der BCA Unternehmensberatung UG. Maßgeblich ist allein der russische Text: russisches Original auf usd.bcaun.com · Veröffentlichung des Finanzministeriums ↗. Hinweise auf die Unwirksamkeit sind redaktionell und nicht Teil des Auszugs.
AUSZUG
aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 23. Mai 2022 Nr. 52/2
Moskau
Ziffer 1
1. Gestützt auf Ziffer 16 der Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation zur Umsetzung zusätzlicher vorübergehender wirtschaftlicher Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation sowie sonstiger in einzelnen Erlassen des Präsidenten der Russischen Föderation vorgesehener Genehmigungen, bestätigt durch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 06.03.2022 Nr. 295 (im Folgenden – Regeln), hat die Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation einstimmig beschlossen, natürlichen Personen, die Devisenresidenten sind, die Durchführung (Erfüllung) unentgeltlicher Geschäfte (Vorgänge) sowie von Geschäften (Vorgängen) in Höhe von höchstens 1 Rubel zu gestatten, die das Eigentum an Wertpapieren begründen, welche von natürlichen Personen veräußert werden, die ausländische Personen sind, die mit ausländischen Staaten verbunden sind, welche gegenüber russischen juristischen und natürlichen Personen unfreundliche Handlungen begehen, sofern die Parteien dieser Geschäfte (Vorgänge) Ehegatten oder nahe Verwandte im Sinne des Familiengesetzbuchs der Russischen Föderation sind.
Für die Richtigkeit des Auszugs.
Stellvertretender Finanzminister der Russischen Föderation
A. W. Moissejew