Protokollauszug Nr. 65/1 · 23. Juni 2022

Rückzahlung von Darlehen aus der Zeit vor 2018 auf Konten in EAWU- und Informationsaustauschstaaten

Natürliche Personen dürfen auf ihren Konten in EAWU- und Informationsaustauschstaaten Fremdwährung empfangen, die Nichtresidenten aus vor dem 14. April 2018 geschlossenen Darlehen zurückzahlen.

Was er regelt

Natürliche Personen, die Devisenresidenten sind, dürfen auf ihre Konten bei Banken in Mitgliedstaaten der EAWU oder in Staaten, mit denen Russland automatisch Finanzinformationen austauscht, Fremdwährung gutschreiben lassen, die Nichtresidenten aus vor dem 14. April 2018 geschlossenen Darlehensverträgen zurückzahlen. Ausgenommen sind Verträge, deren wesentliche Bedingungen danach geändert wurden. Unbefristet.

Stand Oktober 2026

In Kraft (Navigator-Karte 1.7). Die Liste der Austauschstaaten bestimmt die Anordnung des Föderalen Steuerdienstes Nr. ED-7-17/986@.

Nichtamtliche Übersetzung

Nichtamtliche Übersetzung der BCA Unternehmensberatung UG. Maßgeblich ist allein der russische Text: russisches Original auf usd.bcaun.com · Veröffentlichung des Finanzministeriums ↗. Hinweise auf die Unwirksamkeit sind redaktionell und nicht Teil des Auszugs.

AUSZUG

aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 23. Juni 2022 Nr. 65/1

Moskau

Ziffer 1

1. Gestützt auf Ziffer 16 der Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation zur Umsetzung zusätzlicher vorübergehender wirtschaftlicher Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation sowie sonstiger in einzelnen Erlassen des Präsidenten der Russischen Föderation vorgesehener Genehmigungen, bestätigt durch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 06.03.2022 Nr. 295 hat die Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation einstimmig beschlossen, natürlichen Personen, die Devisenresidenten sind, die Gutschrift von Fremdwährung von Nichtresidenten als Rückzahlung von Beträgen aus Darlehensverträgen, die zwischen diesen Devisenresidenten und Nichtresidenten vor dem 14.04.2018 geschlossen wurden, auf ihre Konten (Einlagen) bei Banken im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der EAWU oder im Hoheitsgebiet ausländischer Staaten (Gebiete), mit denen ein automatischer Austausch von Finanzinformationen stattfindet, zu gestatten; ausgenommen sind Verträge, deren wesentliche Bedingungen nach dem 14.04.2018 geändert wurden.

Ziffer 2

2. Es wird festgelegt, dass die vorgenannte Genehmigung unbefristet gilt.

Für die Richtigkeit des Auszugs.

Stellvertretender Finanzminister der Russischen Föderation
A. W. Moissejew

Vorgänge, die auf ihm beruhen

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